Spirituosen-ABC

Lebensmittelüberwachung

Für die Gesetzgebung im Bereich des Lebensmittelrechts ist der deutsche Gesetzgeber zuständig. Das geltende LFGB ist dem Nebenstrafrecht und dem Wirtschafts-verwaltungsrecht zuzuordnen und ist getragen von den Prinzipien des Schutzes der Gesundheit der Verbraucher und des Schutzes des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung, die in der Hoheit der Länder liegt, kontrolliert die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren. Die Lebensmittelüberwachung wird durchgeführt von den „Lebensmittelüberwachungsämtern“ der unteren Verwaltungsbehörden (kreisfreie Stadt, Kreis, Bezirksamt oder Ortspolizeibehörde). Beamte der Lebensmittelüberwachung kontrollieren Betriebe und entnehmen auf allen Handelsstufen Proben. Die entnommenen Proben werden lebensmittelchemischen oder Veterinäruntersuchungsämtern untersucht. Im Falle einer Beanstandung obliegt den Lebensmittelüberwachungsämtern der Vollzug mit Ahndungsmöglichkeiten.