Spirituosen-ABC

Branntwein

Der Begriff Branntwein wird nicht einheitlich verwendet. Vielmehr ist zu unterscheiden zwischen
» Branntwein im Sinne des Branntweinmonopolgesetzes: Erzeugnis mit (→) E-thylalkohol, der nach dem BranntwMonG besteuert wird
» Branntwein als extraktarm Spirituose
» Branntwein gemäß der VO (EWG) Nr. 1576/89: Erzeugnisse, die durch Brennen von Wein oder Brennwein oder durch nochmalige Destillation dieser (→) Destillate hergestellt wurden
» Branntwein im Sinne des Gemeinsames Zolltarifs: Alkohole, die noch organoleptische Eigenschaften (Geruchs- und Geschmacksmerkmale) der Ausgangserzeugnisse aufweisen
» Branntwein im Sinne des Anhangs I des EG-Vertrages: auch Rohalkohole und Destillate, die schließlich in Form von Spirituosen vermarktet werden, sind dem Begriff des Branntweins zuzuordnen