Spirituosen-ABC

Geiste (Obstgeiste)

Die Bezeichnung „-geist“ ist nach der VO 1576/89 unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht bei bestimmten „Obstbränden“ zugelassen, die durch (→) Mazeration nicht vollständig vergorener Früchte in (→) Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und durch anschließende Destillation gewonnen wurden.