Spirituosen-ABC

Gin

Ein Getränk kann nach Art. 1 Abs. 4 lit. m) Nr. 2 a) VO 1576/89 als Gin bezeichnet werden, wenn es durch Aromatisieren von (→) Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, der die entsprechenden organoleptischen Merkmale aufweist, mit natürlichen und/oder naturidentischen Aromastoffen und/oder Aromaextrakten gewonnen wird, wobei der Wacholdergeschmack – im Unterschied zum Genever – vorherrschend bleiben muss. Insgesamt werden rund 120 verschiedene Aromen zur Ginherstellung benutzt.

Der Mindestalkoholgehalt liegt bei 37,5 % vol.. Die besseren Abfüllungen weisen jedoch einen Mindestgehalt von 47 % vol. auf, da sonst der Geschmack vor dem Hintergrund der Gewürzaromen unrund wirkt.