Spirituosen-ABC

Kombinierte Nomenklatur

Durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23.06.1987 wurde die Kombinierte Nomenklatur (KN) als einheitliche achtstellige Warennomenklatur eingeführt. Die KN dient des Austausches und der Erfassung des Handels innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft und findet ihre nationale Entsprechung im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.