Spirituosen-ABC

Korn

Gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. c) Nr. 1 VO 1576/89 kann die Bezeichnung „Getreidespirituose“ für das in Deutschland sowie in den Gebieten der Gemeinschaft mit Deutsch als eine der Amtssprachen hergestellte Getränk durch die Bezeichnung „Korn“ oder „Kornbrand“ ersetzt werden, sofern dieses Getränk in diesen Regionen herkömmlicherweise hergestellt wird und die Getreidespirituose ohne Zugabe von Zusatzstoffen durch Destillieren aus vergorener (→) Maische aus dem vollen Korn von Weizen, Gerste, Hafer, Roggen oder Buchweizen gewonnen wird. Bei der Aufbereitung der Maische muss das volle Getreidekorn mit allen Bestandteilen verwendet werden. Eine weitere Destillation ist zulässig. Der Mindestalkoholgehalt von Korn beträgt 32 % vol., der von Kornbrand (Doppelkorn, Edelkorn) 37,5 % vol..