Spirituosen-ABC

Loskennzeichnung

Mit der Richtlinie 89/396/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/11/EWG, national umgesetzt durch die Loskennzeichnungsverordnung (LKV), wurde in der Europäischen Gemeinschaft die Loskennzeichnung festgeschrieben. Ein Los ist die Gesamtheit von Verkaufseinheiten, die unter nahezu gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Das Los muss unter Voranstellung des Buchstabens „L“ gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Fertigpackung bzw. auf dem Etikett angegeben werden.