Eine Spirituose mit Anis darf Pastis genannt werden, wenn sie außerdem natürliche Extrakte aus Süßholz (Glycyrrhiza glabra) und damit auch so genannte „Chalkone“ (Farbstoffe) sowie Glycyrrhizinsäure enthält; der Glycyrrhizinsäuregehalt muss zwischen 0,05 g/l und 0,5 g/l liegen (Art. 1 Abs. 4 lit. o) Nr. 2 VO 1576/89). Pastis hat einen Zuckergehalt von weniger als 100 g/l und einen Athenolgehalt von 1,5 bis 2 g/l. Der Alkoholgehalt liegt typischerweise bei 40 bis 45 % vol..
Die Entwicklung des Pastis begann am Anfang des 20. Jahrhunderts, als der (→) Absinth in den meisten europäischen Ländern verboten wurde. Pernod, einer der marktbeherrschenden Absinthproduzenten, veränderte das Rezept, so dass unter Verzicht des ebenfalls verbotenen Wermuts um 1915 der heutige Pastis entstand.