Spirituosen-ABC

Tequila

Agavenspirituose aus dem mexikanischen Bundesstaat Jalisco. Die Spirituose darf nur aus der blauen Agavenart „Tequilana Weber, Sorie Azul“ hergestellt werden und muss im Anbaugebiet des Staates Jalisco gewachsen sein. Die in anderen Bundes-staaten hergestellten Agavenspirituosen tragen die Bezeichnung (→) „Mezcal“.

Nach etwa acht bis zehn Jahren weist die überirdische Knolle einen Durchmesser von etwa einem halben Meter auf. Die äußeren Blätter werden abgehackt und das Herzstück („Piña“) gekocht, zerkleinert und ausgepresst. Vor der Weiterverarbeitung entscheidet man, ob ein 100%-Tequila hergestellt werden soll (100 % Agave azul), indem der Sirup (oder Most, wenn Agaventeile verbleiben) ohne Zusatz in große Tanks eingebracht wird. Der 100%-Tequila muss in Mexiko in Flaschen gefüllt werden und wird mit „Hecho en México“ gekennzeichnet, anderer Tequila darf auch an anderen Orten abgefüllt werden, muss aber ein Minimum von 51 % Agavenzucker aufweisen (mixto Tequila).

Unter Zugabe von (→) Hefe wird die Masse in Gärfässern vergoren und anschließend zweimal abdestilliert. Anschließend wird das Erzeugnis auf Trinkstärke herabgesetzt und entweder umgelagert oder in Eichenholzfässern gelagert. Nach mindestens zweimonatiger Lagerung trägt er die Bezeichnung „aged/reposado“, nach mindestens einjähriger Lagerung „extra-aged/añejo“.

Am 01. Juli 1997 ist das Spirituosen-Schutzabkommen der Europäischen Union mit Mexiko in Kraft getreten. Die Gemeinschaft verpflichtet sich darin, die Bezeichnun-gen „Tequila“ und „Mezcal“ ausschließlich für mexikanische Ursprungserzeugnisse anzuerkennen.