Im Schutzverband der Spirituosen-Industrie sind namhafte Spirituosenhersteller und -importeure sowie Verbände der Spirituosen-Industrie vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Christofer Eggers ist ständiger Bevollmächtigter und seit vielen Jahren mit den juristischen Fragestellungen und Problemen dieses Industriezweiges befasst.

In unregelmäßigen Abständen informiert die Geschäftsstelle über Entwicklungen und Neuigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Verbandes.
Mitglieder können den Schutzverband über die Geschäftsstelle in Frankfurt telefonisch und postalisch erreichen.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie e.V. ist die fachkompetente juristische Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen rechtlichen Fragen, die die Spirituose betreffen.

Abstimmung und Koordination mit den Verbänden der Spirituosen-Industrie

Im besonderen mit dem Bundesverband der Spirituosen-Industrie und der -Importeure e.V., mit der Kornbranntweinverwertungsstelle (Münster) und dem Bundesverband der Obstverschlussbrenner. Der Schutzverband kümmert sich um die Abstimmung mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden z.B. im Falle von Beanstandungen mit dem Ziel, in allen Bundesländern einheitliche Anwendungen der Richtlinien durchzusetzen. Hierbei sind die langjährige Erfahrung im Umgang mit den Behörden und ein Überblick über abgeschlossene aktuelle Verfahren von Nutzen für die Mitglieder.

Koordination und Abstimmung in allen markenrechtlichen Fragestellungen

Der Schutzverband fungiert nicht nur als Berater der Mitglieder, sonder auch als Berater des Deutschen Patent- und Markenamtes (München) in allen markenrechtlichen Auseinandersetzungen und Fragestellungen, die die Spirituose betreffen. Bei allen relevanten Patent- und Marken-Anträgen wird eine Stellungnahme des Schutzverbandes als neutraler Gutachter eingeholt.

Beratung

Der Schutzverband nimmt Stellung zu nationalen und europäischen Gesetzgebungsvorhaben unter Berücksichtigung der Interessen der Hersteller und Importeure von Spirituosen.

Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

Zeigen Information und Belehrungen keine Wirkung, so ist es die Aufgabe des Schutzverbandes, Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen den „lauteren Wettbewerb” auch gerichtlich durchzusetzen.

Ständige Marktbeobachtung

Der Schutzverband wird tätig aufgrund von eigenständiger und kontinuierlicher Marktbeobachtung sowie aufgrund von Hinweisen aus den Reihen der Mitglieder.

Verbraucherschutz

Neben dem Schutz derjenigen Unternehmen, die sich an die rechtlichen Vorgaben halten, steht auch der Schutz des Verbrauchers im Vordergrund der Verbandsarbeit. Die Überwachung der Einhaltung der Regeln des fairen Wettbewerbs garantiert dem Verbraucher eine freie Kaufentscheidung auf der Basis einer korrekten Produktbezeichnung und Kennzeichnung.

Ungeklärte Reklamationsschreiben

An den Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. wird regelmäßig die Frage gerichtet, ob die Daten von Verfassern von Reklamationsschreiben in einer Sammeldatei gespeichert werden können, auf die einzelne Unternehmen zugreifen können. Hintergrund dieser Anfragen sind wiederholte Reklamationsschreiben von einzelnen Verbrauchern, die angeben, durch Produkte von Verbandsunternehmen geschädigt worden zu sein und eine Entschädigung beanspruchen. In aller Regel können bei derartigen Reklamationsschreiben die schadensursächlichen Produkte nicht vorgelegt werden und der Schadensnachweis somit nicht geführt werden.

Um Verbandsunternehmen vor ungerechtfertigten Entschädigungsansprüchen zu schützen, ist es sinnvoll, diejenigen Verbraucher in eine Liste aufzunehmen, die solche Reklamationsschreiben in einer auffälligen Häufigkeit versenden. Anhand einer solchen Liste lässt sich feststellen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob Unternehmen systematisch angegangen werden. Zum Schutze seiner Mitglieder führt der Schutzverband eine Liste mit den Daten der betreffenden Verbraucher, deren wiederholte Reklamationen wahrscheinlich nicht auf einem tatsächlichen Schadenseintritt beruhen, sondern eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten der Unternehmen bezwecken.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, anfragenden Mitgliedsunternehmen diese Daten zu übermitteln bzw. die Liste zur allgemeinen Verfügung zu stellen. Der Schutzverband kann dem betroffenen Unternehmen lediglich Auskunft darüber erteilen, ob der reklamierende Verbraucher bereits in der Vergangenheit in Erscheinung getreten ist und deshalb in die Liste aufgenommen wurde. Sollte ein hinreichender Verdacht bestehen, wird der Schutzverband darüber hinaus in Erwägung ziehen, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

Deshalb ist der Schutzverband bei ungeklärten Reklamationsschreiben auf die Mithilfe der Verbandsunternehmen angewiesen, indem diese die Reklamationsschreiben an den Schutzverband übermitteln, um eine gewissenhafte Pflege der oben genannten Liste zu ermöglichen.