Ein nach der französischen Stadt Cognac und deren umliegenden Weinbaugebiet benannter Weinbrand aus Weißwein. Die VO Nr. 1576/89 schützt die Bezeichnung Cognac sowie die zusätzlichen Bezeichnungen Fine, Grande Fine Champagne, Grande Champagne, Petite Fine Champagne, Petite Champagne, Fine Champagne, Borderies, Fins Bois, Bons Bois als geografische Angaben bzw. geografische Ursprungs- oder Herkunftsbezeichnungen gemäß Anhang II in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 3 und damit nach den geltenden nationalen Vorschriften.
Der Brennwein wird in der traditionellen Brennblase destilliert. Bei der anschließenden Lagerung im Holzfass vermischen sich die Aromen von Wein und Holz. Die Lagerdauer ist abhängig von der Herkunft des (→) Destillats, die Mindestdauer beträgt dreißig Monate. Wird das Destillat bis zu 4½ Jahren gelagert, kann die Angabe „VS“ oder “***“ verwendet werden, bei einer Lagerdauer zwischen 4½ und 6½ Jahren die Angabe „VSOP“ („Very superior old pale“) tragen, bei mehr als 6½ Jahren „Napo-léon“, „XO“ oder auch „Hors d´Age“.
Aufgrund der Bekanntheit des Erzeugnisses genügt beim Inverkehrbringen in Deutschland nach der VO (EWG) Nr. 1576/89 die allgemeine Angabe Cognac ohne Übersetzung oder zusätzliche Angabe der Gattungsbezeichnung „Branntwein“.