Spirituosen-ABC

Grappa

Die VO 1576/89 bestimmt in Art. 1 Abs. 4 lit. f) Nr. 2, dass die Bezeichnung (→) „Trester“ oder „Tresterbrand“ nur für die in Italien hergestellte Spirituose durch die Bezeichnung „Grappa“ ersetzt werden darf. In einer gemeinsamen Protokollerklärung von Rat und Kommission hat Italien zugelassen, dass auch der im schweizerischen Kanton Tessin hergestellte Tresterbrand Grappa genannt werden darf.

Der Name „Grappa“ leitet sich ab vom lateinischen „rapus“ (Traube) und deutet auf das Ausgangsprodukt hin. Je nachdem, aus welchen Rückständen von Traubensorten das Erzeugnis gewonnen wird bzw. aus welchen Regionen diese stammen, gibt es unterschiedliche Grappa. Für alle Erzeugnisse gilt jedoch, dass das Grundmaterial trocken gebrannt werden muss, die Kerne, Schalen und Stängel also keine Feuchtigkeit mehr enthalten. Teilweise werden dir Traubenrückstände unmittelbar nach der Pressung verwendet oder erst längere Zeit eingelagert.