Spirituosen-ABC

Tresterbrand

Nach Art. 1 Abs. 4 lit. f) der VO 1576/89 ist Tresterbrand (oder Trester) eine Spiritu-ose, die aus vergorenem und destilliertem Traubentrester gewonnen wird, dem Trub (Hefe) zugesetzt worden sein kann, wobei die Destillation unter Beigabe des Tresters zu weniger als 86 % vol. vorgenommen wird. Je 100 kg Traubentrester darf bis zu 25 kg Trub mit verwendet werden, wobei der aus dem Trub stammende Alkohol höchstens 35 % der Gesamtalkoholmenge betragen darf.

Eine erneute Destillation auf denselben Alkoholgehalt ist zulässig. Der Bestand an flüchtigen Bestandteilen muss mindestens 140 g/hl r.A. betragen. Die Bezeichnung „Trester“ oder „Tresterbrand“ kann für die in Italien hergestellte Spirituose durch die Bezeichnung (→) „Grappa“, für die in Zypern hergestellte Spirituose durch die Be-zeichnung „Zivania“ und für die in Ungarn hergestellte Spirituose durch die Bezeichnung (→) „Pálinka“ ersetzt werden. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol. Die Qualität des Erzeugnisses hängt neben dem Herstellungsverfahren auch von Klima, Boden und den verwendeten Rückständen der Rebsorten ab.