Spirituosen-ABC

Neutralalkohol

Nach der Definition des Deutschen Zoll ist Neutralalkohol ein Ethylalkohol-Wasser-Gemisch ohne nennenswerten Gehalt an Nebenbestandteilen (z.B. Iso-Butanol, Estern, Säuren).

Je nach Reinheitsgrad unterscheidet man zwischen Primasprit, extra fein filtriertem Alkohol und entwässertem Alkohol (min. 99,8 % vol.). Der Neutralalkohol, der von der Bundesmonopolverwaltung an die Spirituosenhersteller abgegeben wird, wird aus Rohalkohol gewonnen, der aus unterschiedlichen Rohstoffen landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt wird. Es handelt sich daher nicht um einen sortenreinen Alkohol, sondern um einen Mischalkohol. Die VO 1576/89 spricht anstelle von Neutralalkohol von (→) Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und legt in Anhang I Mindestanforderungen diesbezüglich fest.