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Türkei erlässt neue Regelungen zur Vermarktung alkoholischer Getränke

Im Rahmen des Übereinkommens zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse hat die Türkei eine Änderung ihrer „Regulation of Procedures and Principles Concerning Domestic and Foreign Trading of Alcohol and Alcoholic Beverages“ notifiziert.

Die Änderung betrifft im Wesentlichen zwei Punkte:

Zunächst dürfen alkoholische Getränke mit einem Verpackungsvolumen von weniger als 5 cl und alkoholische Getränke mit einem Verpackungsvolumen von mehr als 300 cl – hiervon ausgenommen Bier – nicht eingeführt, hergestellt oder auf den Markt gebracht werden. Zweitens dürfen alkoholische Getränke – wiederum ausgenommen Bier – nur in Glasverpackungen in den Verkehr gebracht werden.

Vorgenannte Änderungen wurden bereits am 2. Februar 2023 im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht und sie gelten für Hersteller und Importeure seit April 2023. Nähere Informationen können entnommen werden unter https://docs.wto.org/imrd/directdoc.asp?DDFDocuments/t/G/TBTN13/TUR42A2.DOCX

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