Begriffsbestimmung für “Korn” und “Kornbrand”

04.10.2007

Die novellierte Spirituosenverordnung sieht vor, dass die Bezeichnungen Korn und Kornbrand zukünftig als geographische Angaben für Erzeugnisse aus Deutschland, Österreich sowie der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geschützt sind. Diese Vorschrift gibt Anlass zu Gesprächen bei den betroffenen Unternehmen und Verbänden in Deutschland, bevor die Verordnung in Kürze formell verabschiedet werden soll.

Die Benutzung der Bezeichnungen Korn und Kornbrand durch österreichische Produzenten war seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union streitig. Während Deutschland in der Vergangenheit die Auffassung vertreten hat, dass die österreichische Tradition der Kornherstellung nicht der deutschen Tradition entspräche, hielt Österreich dem entgegen, dass das deutsche Branntweinmonopolrecht in Österreich seit den 1930er Jahren unverändert fortgilt.

Der Schutzverband wird berichten, sobald die Ergebnisse der Gespräche bekannt sind.