Entwurf zur Änderung der Alkoholhaltige Getränkeverordnung

20.11.2007

Der Agrarministerrat wird am 25. November 2007 die neue EG-Spirituosenverordnung verab-schieden. Mit dem Inkrafttreten der neuen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für Spiritu-osen im März des kommenden Jahres wird eine Überarbeitung der nationalen Vorschriften erforderlich, die dieses unmittelbar geltende Gemeinschaftsrecht ergänzen und die Grundlage seiner Durchführung sind. Die Überarbeitung soll ihren Abschluss in einer späteren Ablöse-verordnung zur AGeV finden. Bis zum Inkrafttreten der Spirituosenverordnung im März 2008 bedarf es einer Änderungsverordnung zur Aufrechterhaltung materiellrechtlicher Vorschriften für das Herstellen und Inverkehrbringen der Spirituosen „Korn“ und „Kornbrand“, die künftig nicht mehr durch Gemeinschaftsrecht geregelt werden, und von Vorschriften über den Min-destalkoholgehalt bestimmter deutscher Spirituosen mit einer geschützten geographischen Angabe in Abweichung vom Gemeinschaftsrecht. Den Entwurf zur Änderung der AGeV fin-den Sie im Anhang.