Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. erfolgreich gegen das nachstehend abgebildete Erzeugnis „EYY Likör“
der Berliner Firma Grote & Co. Spirits oHG vorgegangen.
Vorstehend abgebildetes Produkt wurde unter anderem mit der Auslobung „veganer „Eierlikör““ sowie „„Eierlikör“ ohne Ei“ beworben. Seitens des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie e.V. wurde der Hersteller darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Eierlikör“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnung von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken (Spirituosen-Grundverordnung) besonders geschützt ist.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Anhang I Nr. 39 der Spirituosen-Grundverordnung darf eine Spirituose die Bezeichnung „Eierlikör“ nur dann führen, wenn das Fertigerzeugnis unter anderem einen Mindestgehalt an reinem Eigelb von 140 g/l aufweist. Diese nach den gesetzlichen Vorgaben zwingende Voraussetzung ist denknotwendigerweise von einem veganen Produkt nicht zu erfüllen, so dass ein veganes Produkt die Bezeichnung „Eierlikör“ weder führen noch hierauf anspielen kann. Unter Anspielung versteht die Spirituosenverordnung jede indirekte oder direkte Bezugnahme, die den Verbraucher dazu verleitet, eine gedankliche Verbindung zu der geschützten Bezeichnung herzustellen.
Nach anwaltlicher Beratung gab der Hersteller gegenüber dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. eine rechtswirksame und ernsthafte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und erklärte, künftig auf derartige Anspielungen zu verzichten.
Gerade in jüngster Zeit wird seitens des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie e.V. festgestellt, dass vermehrt vegane Produkte auf die in Anhang I der Spirituosen-Grundverordnung geschützte Bezeichnung „Eierlikör“ Bezug nehmen oder diese direkt verwenden. Derartige Geschäftspraktiken erachtet der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. mit Blick auf die eindeutige Regelung der Spirituosen-Grundverordnung als unzulässig und wird daher auch in Zukunft gegen derartige Praktiken vorgehen.