Erneut ist der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. erfolgreich gegen den Hersteller eines sogenannten „veganen Eierlikör“ vorgegangen. Im hiesigen Fall vertrieb und bewarb der Hersteller ein Produkt unter der Bezeichnung „Kein Eier Likör vegan“:
Nach Auffassung des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie e.V. stellt die vorstehende Produktaufmachung einen Verstoß gegen den absoluten Bezeichnungsschutz der Verordnung (EU) Nr. 2019/787 (Spirituosen-Grundverordnung) dar. Die Kategorie „Eierlikör“ ist nach Nr. 39 des Anhang I der Spirituosenverordnung gegen unerlaubte Verwendungen und Anspielungen absolut geschützt. Nach Art. 10 Abs. 7 der Verordnung darf ein nach Anhang I geschützter Begriff nur dann verwendet werden, wenn das mit dem Begriff versehene oder das mit einem auf diese Kategorie anspielenden Begriff versehene Erzeugnis, auch das in Anhang I enthaltene Erzeugnis als Zutat enthält und diese Zutat den Anforderungen des Anhang I entspricht. Hier wäre es also erforderlich, dass ein „veganer Eierlikör“, um die Bezeichnung „Eierlikör“ führen zu dürfen bzw. darauf anspielen zu dürfen, Eierlikör im Sinne des Anhang I Nr. 39 der Spirituosen-Grundverordnung enthält. Für die geschützte Spirituosenkategorie „Eierlikör“ ist indes ein Mindestgehalt an Eigelb gesetzlich vorgegeben, was vegane Produkte grundsätzlich ausschließt. Aus diesem Grund kann es keinen sogenannten „veganen Eierlikör“ oder eine entsprechende Anspielung auf „Eierlikör“ durch ein veganes Erzeugnis geben.
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. hat gegenüber dem Hersteller des vorstehend abgebildeten Produktes eine entsprechende Abmahnung ausgesprochen und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Die Erklärung wurde seitens des Herstellers unverzüglich abgegeben.