Novellierte EG-Spirituosenverordnung

24.01.2008

Am 15. Januar 2008 wurde die EG-Spirituosenverordnung in Straßburg unterzeichnet. Sie wird am 20. Februar 2008 in Kraft treten und mit Wirkung vom 20. Mai 2008 zur Anwendung kommen. Voraussichtlich wird die nationale Verordnung zur Änderung der AGeV zeitgleich am 20. Mai 2008 in Kraft treten. Weil künftig die Bezeichnung Brännvin nicht mehr als Verkehrsbezeichnung für Erzeugnisse, die nicht konkret in der der Spirituosen-Verordnung definiert sind, zugelassen ist, lehnte Schweden die Verordnung ab. Polen lehnte die Verordnung gleichfalls ab, weil die novellierte Begriffsbestimmung für Wodka nicht ausreichend den traditionellen Erzeugnissen, die in Polen ausschließlich aus Kartoffeln und Getreide hergestellt werden, Rechnung tragen würde. Aus dem gleichen Grund enthielt sich Litauen der Stimme.
Die unterzeichnete Fassung der novellierten EG-Verordnung ist in der Anlage beigefügt.