Stellungnahme des ALS zur Verwendung des Begriffs „Destillat“ in Ergänzung zur Verkehrsbezeichnung „Spirituose“

23.02.2017

Mit der nun veröffentlichten Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) wird die Frage beantwortet, ob bei einem Erzeugnis mit der Bezeichnung „Spirituose“, das Zucker und Aroma enthält, die Angabe „Haselnussdestillat“ ohne weitere Hinweise auf die Zusammensetzung verwendet werden kann?

Der ALS führt in seiner Stellungnahme diesbezüglich aus, dass die Angabe „Haselnussdestillat“ als Ergänzung zur Bezeichnung „Spirituose“ ohne weitere Hinweise auf die Zusammensetzung eines Erzeugnisses, das außer Haselnussdestillat weitere Bestandteile wie etwa Zucker und Aroma enthält, als irreführende Angabe für den Verbraucher im Sinne des Art. 7 Abs. 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zu werten ist.

Entsprechend den Ausführungen des ALS wird künftig darauf zu achten sein, dass Verbraucher neben der Betonung einzelner Bestandteile des Erzeugnisses auch zutreffend über die weitere Zusammensetzung des Erzeugnisses informiert werden. Die bisherige Einschätzung des Schutzverbandes, dass hervorgehobene Aussagen wie „edel“, „fein“ oder auch „Edeldestillat“ sowie „Edelsprituose“ nur schwerlich von der allgemein zulässigen werblichen Anpreisung abgegrenzt werden können und daher als zulässig zu erachten sind, ändert sich durch die vorliegende Stellungnahme des ALS nicht. Insbesondere besteht in den letztgenannten Fällen keine Gefahr, dass der Verbraucher über die Zusammensetzung eines Erzeugnisses irregeführt wird.