Warnhinweise für Schwangere auf alkoholischen Getränken

23.02.2007

Piktogramm
Warnhinweise für Schwangere auf alkoholischen Getränken

Ab Oktober 2007 muss auf den Etiketten aller in Frankreich vertriebenen alkoholischen Getränke ein Warnhinweis angebracht sein, der Frauen den Verzicht auf alkoholische Getränke in der Schwangerschaft empfiehlt.

Dabei ist diese Empfehlung wahlweise in Textform oder durch ein Piktogramm aussprechen. Der Warnhinweis, der in französischer Sprache anzubringen ist, sollte wie folgt wiedergegeben werden: „Der Verzehr alkoholischer Getränke während der Schwangerschaft kann, auch in geringen Mengen, schwerwiegende Folgen für die Gesundheit des Kindes haben.“ (frz.: „La consommation de boissons alcoolisées pendant la grossesse, même en faible quantité, peut avoir des conséquences graves sur la santé de l´enfant.“)

Wahlweise kann durch nebenstehendes Piktogramm auf diese Gefahren hingewiesen werden.
Das Piktogramm oder der schriftliche Warnhinweis müssen dabei im selben Sichtfeld stehen wie die Angabe des Alkoholgehaltes des Getränkes.

Etwas ungenau ist die Formulierung der französischen Vorschrift hinsichtlich der Einräumung einer Aufbrauchfrist für Produkte, die keinen Warnhinweis tragen. Die Verordnung legt hierzu fest: „Produkte, die nicht den Regelungen der erlassenen Verordnung entsprechen, können bis zum Verbrauch des Warenvorrats vermarktet werden, unter der Voraussetzung, dass die Produkte innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Verordnung im Journal officiel de la République francaise auf den Markt gebracht oder etikettiert werden.“

Dieser Formulierung ist zu entnehmen, dass nicht nur bereits „unzureichend“ etikettierte Produkte bis Oktober 2007 in den Verkehr gebracht werden dürfen, sondern dass innerhalb der Jahresfrist Erzeugnisse weiterhin mit alten Etiketten versehen werden können, selbst wenn dadurch über die Jahresfrist hinaus entsprechend „unzureichend“ etikettierte Ware in den Verkehr gelangt. Ob dies allerdings der Intention des Verordnungsgeber entspricht, kann nicht gesagt werden, so dass über die Verkehrsfähigkeit von Ware in Frankreich ohne Warnhinweis ab Oktober 2007 eine gewisse Unsicherheit besteht. Für den Import nach Frankreich bestimmte alkoholische Getränke sollten deshalb möglichst ab Oktober den obligatorischen Warnhinweis tragen.