Spirituosen-ABC

Brandy/Weinbrand

Gemäß der Definition der VO (EWG) Nr. 1576/89 handelt es sich hierbei um eine in Eichenholzfässern gereifte Spirituose, deren Alkohol zu mindestens 50 % aus (→) Branntwein stammt und aus einem Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert wurde. Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen weist mindestens 125 g/hl r.A. aus, der Methanolgehalt liegt bei höchstens 200 g/hl r.A. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 36 % vol., für Deutschen Weinbrand 38 % vol.