Spirituosen-ABC

Eierlikör

Europäische Eroberer entdeckten im 17. Jahrhundert im heutigen Brasilien ein Erfrischungsgetränk der Ureinwohner mit dem Namen „Abacate“, das aus Avocados hergestellt wurde. 1876 erfand der Destillateur Eugen Verpoorten „Advocaat“, die Vorform des heutigen Eierlikörs, indem er Eidotter als Ersatz für Avocados verwendete.

Nach der Spirituosen-Grund-Verordnung VO (EWG) Nr. 1576/89 ist Eierlikör eine Zubereitung aus Alkohol, Eigelb, Eiweiß und Zucker oder Honig. Der Eigelbanteil muss mindestens 140 g/l, der Zucker- bzw. Honiganteil mindestens 150 g/l betragen, der Mindestalkoholgehalt liegt bei 14 % vol.. Die verwendeten Eier müssen den Qualitätsnormen der VO (EG) Nr. 2295/03 für Eier der Güteklasse A entsprechen. Die Bezeichnung Eiercreme darf gewählt werden, wenn das Erzeugnis einen Zuckergehalt von mindestens 250 g/l, berechnet als (→) Invertzucker, aufweist.