Spirituosen-ABC

Kirschbrand

(→) Obstbrand, der aus der vergorenen Frucht oder des frischen Kirschmostes gewonnen wird, wobei der Alkohol ausschließlich von den Früchten stammen darf. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol.. Statt der Bezeichnung „Kirschbrand“ kann auch die Bezeichnung „Kirsch“ oder „Kirschwasser“ gewählt werden.