Update: Neufassung der Spirituosenverordnung

26.06.2007

Das Europäische Parlament hat nunmehr die neue Spirituosenverordnung verabschiedet. Nach langem Streit dürfen Wodka-Hersteller danach auch in Zukunft mehr als nur Getreide und Kartoffeln für die Herstellung von Wodka verwenden. Allerdings müssen andere Grundstoffe als Getreide und Kartoffeln, zum Beispiel Weintrauben oder Zuckerrüben, auf dem Etikett ausgewiesen sein.

Widerstand gegen diese weite Wodka-Begriffsbestimmung gab es insbesondere aus Polen und Skandinavien, wo echter Wodka traditionell nur aus Kartoffeln und Getreide hergestellt wird. Die Vereinigten Staaten, die als Grundstoff Zuckerrohr verwenden, haben hingegen bereits mit einer WTO-Klage gedroht, sollte es zu einer strengen Wodka-Regelung kommen. Neben den Vereinigten Staaten wird auch in Deutschland, Frankreich und Großbritannien Wodka aus unterschiedlichen Grundstoffen, unter anderem Zuckerrüben, Trauben, Soja oder Molke hergestellt.

Durch die neue Verordnung sind künftig auch aromatisierende Zusätze bei traditionell hergestellten Obstbränden von hoher Qualität verboten, wodurch insbesondere das Überleben kleinerer Brennereien in Deutschland gesichert wird.

Künftig geschützt sind die geografischen Herkunftsbezeichnungen Münsterländer Korn, Fränkischer Obstler und österreichischer Jagertee. Die Bezeichnung „Hüttentee“ wird als neue „etablierte“ geografische Angabe für Deutschland aufgenommen. Hüttentee soll als neue Ersatzbezeichnung für die bisher in Deutschland bzw. Bayern erzeugten Jägertee-Produkte verwendet werden. Bei der Umsetzung in nationales Recht wird zu prüfen sein, ob die Bezeichnung Hüttentee lediglich bayerischen oder allen deutschen Herstellern offen stehen soll.

Die Festlegung des Mindestzucker- bzw. Mindesthoniggehalts von 150g je Liter Eierlikör, die versehentlich in einer früheren Fassung gestrichen worden war, ist nunmehr wieder aufgenommen.

Der EU-Ministerrat dürfte den nun gefundenen Kompromiss ohne Schwierigkeiten billigen. Die Verordnung wird aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten bzw. zur Anwendung gelangen.