Die Europäische Kommission hat den Verordnungsentwurf „Draft Commission Delegated Regulation amending Regulation (EU) 2019/787 of the European Parliament and of the Council as regards the definition of and requirements for ethyl alcohol of agricultural origin” gegenüber der WTO notifiziert.
In den Erwägungsgründen führt die Kommission aus, dass Artikel 5 der Spirituosengrundverordnung derzeit eine Definition sowie Anforderungen an Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs enthält und regelt. Zutreffend weist die Kommission darauf hin, dass die technische Definition in Artikel 5 aus der Vorgängerverordnung (VO (EG) Nr. 110/2008) übernommen wurde. Angesichts des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts kommt die Kommission indes zu dem Ergebnis, dass die derzeit in Artikel 5 der Spirituosengrundverordnung enthaltene Definition teilweise veraltet ist und nicht mehr den aktuellen Stand der Technik wiedergibt. Vor diesem Hintergrund sieht die noch im Entwurf befindliche Änderungsverordnung eine Anpassung des Artikels 5 der Spirituosengrundverordnung vor. Einige Vorgaben der derzeit noch aktuellen Regelung entfallen komplett, da die Kommission diesbezüglich zu dem Schluss gelangt, dass diese nicht länger von Relevanz sind; andere Vorgaben wiederum werden entsprechend angepasst.
Der hier besprochene Verordnungsentwurf ist beigefügt.