Spirituosen-ABC

Likör

Der Begriff „Likör“ leitet sich ab von dem lateinischen „liquor“, das auf Deutsch Flüssigkeit bedeutet. Überlieferungen zufolge gehen die Anfänge der Likörherstellung etwa auf das Jahr 1000 zurück. Eine besondere Rolle bei der Entwicklung der Likör-herstellung spielten die Klöster.

Nach der VO 1576/89 handelt es sich hierbei um eine Spirituose, die einen Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als (→) Invertzucker, von 100 g/l aufweist und die durch Aromatisieren von (→) Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder eines (→) Destillats landwirtschaftlichen Ursprungs oder einer von mehreren Spirituosen oder einer Mischung der genannten gesüßten Erzeugnisse gewonnen wird. Durch die Verordnung (EWG) Nr. 1014/90 wurde der Mindestzuckergehalt für Enzianlikör ge-senkt auf 80 g/l und auf 70 g/l für Kirschlikör, dessen Alkohol aus Kirschbrand stammt. Der Mindestalkoholgehalt beträgt nur 15 % vol. (bei (→) Eierlikör 14 % vol.), allerdings liegt er in der Praxis weitaus höher.

Gemäß der VO 1576/89 sind als (→) geographische Herkunftsbezeichnungen für Deutschland besonders geschützt: Berliner Kümmel, Hamburger Kümmel, Münchener Kümmel, Chiemseer Klosterlikör, Bayerischer Klosterlikör, Ettaler Klosterlikör und Benediktiner Klosterlikör.

Die Bezeichnung „-creme“ mit vorangestellter Bezeichnung der betreffenden Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffes mit Ausnahme von Milcherzeugnissen ist (→) Likören mit einem Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als (→) Invertzucker, von 250 g/l vorbehalten.